Ein Blick auf den Kalender genügt und mir wird erneut klar, wie sehr sich die Welt in den letzten Wochen und Monaten verändert hat. Heute, am 18. Mai 2020, wären wir planmäßig aus Spanien zurückgekommen.
Mit dem Air Transat-Flug TS107 aus Malaga wären wir um 13:50 Uhr in Montreal gelandet. Es hätte das Ende einer dreimonatigen Winterreise durch Spanien werden sollen.
Hätte, hätte, Fahrradkette: Dass wir bereits seit zwei Monaten wieder in Kanada sind, kam so:
Nach unserem vorzeitig abgebrochenen Camino auf der Via de la Plata hatten wir noch eine Rundreise durch Spanien gemacht. Statt auf dem spanischen Festland zu bleiben, machten wir von Madrid aus noch einen Abstecher nach Mallorca. Geplant war, nach einigen Wochen von Palma aus nach Malaga zurück zu fliegen und von dort aus die Heimreise nach Montreal anzutreten.
Doch in Spanien, also auch auf Mallorca, hatte der Corona-Virus bereits wenige Tage nach unserer Ankunft Mitte März zu einem Lockdown geführt. Wir waren gezwungen, die Insel so schnell wie möglich wieder zu verlassen. Nur wohin?
Aufs spanische Festland konnten wir wegen der Einschränkungen im Flugverkehr nicht wieder zurück. Andere europäische Airports anzufliegen, war aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr möglich.
Frankfurt war die einzige Alternative. Auch wenn wir dort noch gezwungen waren, bis zum Abflug nach Montreal in einem sündhaft teuren Hotel auszuharren, blieb uns keine andere Möglichkeit.
Diese ganze Aktion hat uns nicht nur Nerven, sondern auch logistische Klimmzüge und vor allem viel Geld gekostet hat.
Aber wir sind gesund. Ein Covid-19-Verdacht konnte durch einen Corona-Test entkräftet werden. Wäre der Test positiv verlaufen, hätte es keinen von uns weiter gewundert. Schließlich waren wir mitten im Gewühle, als in Madrid die schlimmste Corona-Welle Spaniens und eine der schlimmsten in ganz Europa ausbrach.
Aber wir haben Glück gehabt und sind dankbar, dass wir dieses Chaos heil überstanden haben.
Dass wir bereits am 19. März und nicht wie geplant erst am 18. Mai zurückkehren mussten, haben sich manche Anbieter teuer bezahlen lassen.
Hotelstornierungen, gecancelte Flüge, Bahntickets und schließlich der vorzeitige Rückflug mit einer ungeplanten Neubuchung mit Air Canada von Frankfurt nach Montreal – das alles nagte heftig am Budget.
Als sich der erste Corona-Schock erst einmal gelegt hatte, ging nach der Rückkehr die Schreiberei los. Wer ersetzt was? Wieviel ist von wem zu erwarten?
Dabei kristallisierte sich im Laufe der Tage und Wochen heraus, wie unterschiedlich im Tourismusgewerbe das Geschäftsgebaren ist.
Die besten Erfahrungen haben wir mit MAWISTA gemacht, bei der wir eine Krankenversicherung für speziell im Ausland lebende Deutsche abgeschlossen hatten. Sie hat uns innerhalb von 24 Stunden den kompletten Differenzbetrag der nicht angetretenen Reisetage zurückerstattet.
Auch Booking.com zeigte sich kulant, allerdings erst nach einigem Schreib-Hickhack. Inzwischen wurden die Kosten für im Voraus bezahlte, aber nicht abgewohnte Hotelnächte voll zurückerstattet.
Die spanische Airline Vueling, die uns von Palma zu unserem Montreal-Flug nach Malaga bringen sollte, weigert sich, uns den Flugpreis zurück zu erstatten. Dafür gibt es einen Gutschein für Flüge, die noch dieses Jahr gebucht und spätestens bis Ende 2021 angetreten sein müssen. Nicht fair, aber es ist wie es ist.
Am wenigsten kulant zeigt sich jedoch bisher die kanadische Fluggesellschaft Air Transat.
Den von Anfang an geplanten Air Transat-Rückflug von Malaga nach Montreal konnten wir wegen des Lockdowns nicht antreten. Wir mussten also umbuchen – auf einen Flug, den wir aus den oben genannten Gründen gar nicht antreten konnten.
Für den ursprünglich geplanten Rückflug erhielten wir einen Gutschein. Wollen wir ihn einlösen? Können wir ihn überhaupt innerhalb der Zwei-Jahresfrist einlösen? Und wenn ja: Es ist so gut wie sicher, dass Fliegen künftig erheblich teurer wird. Der Gutschein ist also mit einem erheblichen Wertverlust verbunden.
Die Umbuchungsgebühr für den nie angetreten Flug beträgt 1200 Dollar. Diese Summe könne nicht zurückerstattet werden, beschied uns Air Transat. Auch eine Reisegutschrift in dieser Höhe sei nicht möglich.
Wirklich? Eine rein administrative Gebühr, für die keinerlei Leistung erbracht wurde? Wie kleinlich und geldgierig. Und juristisch übrigens äusserst umstritten.
Im Geschäftsleben redet man von guten und schlechten „corporate citizens“. Air Transat gehört für mich eindeutig zu den ganz besonders miesen.
Notiz an mich selbst: Keine Neubuchungen mehr bei einer Fluggesellschaft, die unverschuldet in Not geratene Passagiere auch noch abzockt!